Atemschutzausbildung
Verantwortlicher: KBM Peter Kreutmair, E-Mail: KBM-Atemschutz@Feuerwehr-NDSOB.de |
Bei Bränden und anderen Schadensereignissen müssen Einsatzkräfte in einer für den Menschen gesundheitsgefährdenden Atmosphäre arbeiten. Dazu benötigen sie schweren Atemschutz.
Atemgifte entstehen z.B. bei Bränden durch Rauch, bei Unfällen mit gefährlichen Stoffen durch Austritt von Gefahrstoffen aus beschädigten Behältern oder Rohrleitungssystemen. Auch bei Unfällen in Brunnen, Silos, Schächten oder schlecht belüfteten Räumen, ist schwerer Atemschutz nötig.
Hierfür gibt es im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen insgesamt 51 Feuerwehren mit ausgebildeten Atemschutzgeräteträgern. Diese setzen sich aus 48 freiwilligen-, 2 Werk- und einer Betriebsfeuerwehr zusammen.
Um schweren Atemschutz zu tragen, müssen Atemschutzgeräteträger folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Mindestens 18 Jahre alt
- Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger
- Gültige Eignungsuntersuchung nach G26.3
- Jährliche Atemschutzunterweisung
- Jährliche mit Erfolg abgelegte Belastungsübung
- Jährlich mind. 1 Atemschutzübung in einer taktischen Einheit
- Körperliche Leistungsfähigkeit
- Disziplin, Zuverlässigkeit
- Kein Bart im Dichtbereich der Maske
Links:
- Feststellung der körperlichen Eignung von Atemschutzgeräteträgern
- Feuerwehrdienstvorschrift 7
- Merkblatt Atemschutzgeräteträger
- Atemschutzüberwachung
- Atemschutznachweis neu
- Bart bei Atemschutzgeräteträgern
- Ampelregelung
Ausbildungsort
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Atemschutzstrecke des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen im Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Stadt Schrobenhausen, Hörzhausener Str. 12 in 86529 Schrobenhausen
Parken
- Nicht auf den Alarmparkplätzen im Hof parken, sondern über die Straße „Herzoganger“ anfahren und die Straße und/oder die Parkplätze der Verwaltungsgemeinschaft Schrobenhausen nutzen
Kriechstreckendurchgänge