Sirenenprobealarm
Die Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Feuerwehr Sirenen finden an jedem ersten Samstag im Quartal um 11:30 Uhr statt.
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02.01.2021 |
10.04.2021 (verschoben) | |
03.07.2021 | |
02.10.2021 | |
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Alarmierung der Feuerwehr
Feuerwehr 112
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So können Sie die Feuerwehr alarmieren:
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Im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen gibt es noch mehrere öffentliche Feuermelder (z. B. an Feuerwehrgerätehäusern). Wird der Feuermelder eingeschlagen und der Knopf gedrückt, beginnt die Sirene auf dem Gerätehaus zu heulen. Die Funkmeldeempfänger der Feuerwehren werden aber nicht ausgelöst, da die Integrierte Leitstelle in Ingolstadt nicht automatisch informiert wird. Sollte es einmal zum Ausfall des Telefonnetztes kommen, besteht somit trotzdem die Möglichkeit die Feuerwehr zu alarmieren. Die Feuerwehr weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass sie grundsätzlich über die Notrufnummer 112 gerufen werden soll. Nur dann ist sichergestellt, dass die Alarmierung gezielt und einsatzabhängig durchgeführt werden kann und über Sirenen und Meldeempfänger (Stille Alarmierung) die Alarmierung der Feuerwehren gemäß dem vorgesehenen Alarmierungsplan erfolgt. Die Druckknopfmelder sollen daher nur verwendet werden, wenn keine andere Möglichkeit besteht. In jedem Falle soll beim Feuermelder gewartet werden bis Personal der Feuerwehr eintrifft. Denn nur so wird sichergestellt, dass die Feuerwehr Informationen über den Einsatzort und Art des Einsatzes erfährt. Was müssen Sie am Telefon sagen, wenn Sie die Feuerwehr alarmieren?
Nicht sofort wieder auflegen, denn der alarmaufnehmende Disponent könnte noch Fragen haben! |
Radioeinschaltsignal
Die Sirenenprobealarme für das Radioeinschaltsignal finden am
Donnerstag, 10. September 2020
jeweils um 11:00 Uhr statt.
(1 Minute Heulton, an- und abschwellen) bedeutet
Verhaltenshinweise für das Radioeinschaltsignal
Um die Warnung der Bevölkerung bei Unwetterkatastrophen, größeren Unglücksfällen, freiwerdenden Schadstoffwolken usw. zu gewährleisten, wurde im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen ein eigener Warndienst aufgebaut.
Neben der Information der Anwohner über Lautsprecherdurchsagen von Feuerwehr und Polizei können nun auch die örtlichen Sirenen eingesetzt werden.
Um das neue System zu erproben wird gemäß § 2 Abs. 1 der Vorordnung über öffentliche Schallzeichen zum o.a. Termin eine Probealarmierung in weiten Teilen Bayerns auf Anordnung des Bayer. Staatsministeriums des Innern erfolgen. Hierbei wird das unten dargestellte Sirenensignal ausgelöst.
Radiogerät einschalten, auf Durchsagen achten! (z.B. Bayern 3; Antenne Bayern oder den Lokalsender Radio IN)
Verhaltensregeln:
- Bleiben Sie in geschlossenen Gebäuden und achten Sie auf Rundfunkdurchsagen! Halten Sie Türen und Fenster geschlossen!
- Rufen Sie Ihre Kinder ins Haus - unter Aufsicht können Kinder nicht durch Unwissenheit falsch reagieren.
- Informieren Sie Ihre Nachbarn und Straßenpassanten über die Durchsagen.
- Helfen Sie älteren und behinderten Menschen.
- Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden genau.
- Telefonieren Sie nur falls dringend nötig! Fassen Sie sich kurz! Die Hilfskräfte sind auf freie Telefonleitungen angewiesen - Besonders in den Mobilfunk-Netzen!
- Sind Sie selbst und Ihre Nachbarn von Schäden nicht betroffen: Bleiben Sie dem Schadensgebiet fern! - Schnelle Hilfe braucht freie Wege!
Weitere Infos finden Sie auch auf der Homepage des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr.