Atemschutz

Verantwortlicher: KBM Peter Kreutmaier, E-Mail: KBM-Atemschutz@Feuerwehr-NDSOB.de

Bei Bränden und anderen Schadensereignissen müssen Einsatzkräfte in einer für den Menschen gesundheitsgefährdenden Atmosphäre arbeiten. Dazu benötigen sie schweren Atemschutz.

Atemgifte entstehen z.B. bei Bränden durch Rauch, bei Unfällen mit gefährlichen Stoffen durch Austritt von Gefahrstoffen aus beschädigten Behältern oder Rohrleitungssystemen. Auch bei Unfällen in Brunnen, Silos, Schächten oder schlecht belüfteten Räumen, ist schwerer Atemschutz nötig.

Hierfür gibt es im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen insgesamt 51 Feuerwehren mit ausgebildeten Atemschutzgeräteträgern. Diese setzen sich aus 48 freiwilligen-, 2 Werk- und einer Betriebsfeuerwehr zusammen.

EntwicklungAtemschutz.JPGEntwicklung Atemschutz

Um schweren Atemschutz zu tragen, müssen Atemschutzgeräteträger folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestens 18 Jahre alt
  • Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger
  • Gültige Eignungsuntersuchung nach G26.3
  • Jährliche Atemschutzunterweisung
  • Jährliche mit Erfolg abgelegte Belastungsübung
  • Jährlich mind. 1 Atemschutzübung in einer taktischen Einheit
  • Körperliche Leistungsfähigkeit
  • Disziplin, Zuverlässigkeit
  • Kein Bart im Dichtbereich der Maske

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