Brandübungsanlage
Verantwortlicher: Philipp Schuhmann, E-Mail: bsa-karlshuld@feuerwehr-ndsob.de |
Adresse:
Feuerwehrgerätehaus in 86668 Karlshuld, Hauptstr. 92, hinter dem Gerätehaus
Der Innenangriff im Brandeinsatz ist eine der gefährlichsten Aufgaben für die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren. Nur durch ein hohes Maß an praktischer Ausbildung und Erfahrung ist die erforderliche Effektivität und die eigene Sicherheit erreichbar.
Das Sammeln von Routine im Einsatz ist durch rückläufige Zahlen bei Brandeinsätzen nicht mehr gewährleistet. Dies wird durch eine geeignete Ausbildung ausgeglichen. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, gibt es im Freistaat Bayern sieben stationäre Brandsimulationsanlagen. Eine dieser Anlagen wird seit 2006 von der Freiwilligen Feuerwehr Karlshuld betrieben.
Bedingungen für die Terminvergabe:
Die übende Feuerwehr kann unter der genannten E-Mail-Adresse einen Terminwunsch äußern. Eine Telefonnummer ist für Rückfragen stets anzugeben. Nach Eingang der Teilnehmeranzahl wird der Termin per E-Mail vom Ansprechpartner der BÜA Karlshuld bestätigt. Die Rechnung ist dem Anhang zu entnehmen.
Die Kosten in Höhe von 65,00 € (normaler Durchgang), bzw. 75,00 € (mit Verpflegung Mahlzeit und Getränk) je Teilnehmer müssen bis spätestens 14 Tage vor dem geplanten Termin auf das Konto der FFW Karlshuld Brandübungscontainer überwiesen werden.
Raiffeisenbank im Donautal eG
IBAN: DE33721698120106420176
BIC: GENODEF1GAH
Eingegangene Teilnehmergebühren werden bei Nichterscheinen NICHT rückerstattet. Bei nicht rechtzeitigem Geldeingang ist eine Übungsteilnahme NICHT möglich!
Lehrgangsteilnehmer:
Montag und Mittwoch: |
4-6 Teilnehmer |
Samstag: |
ab 8 Teilnehmer |
Späteste Anreise am Lehrgangstag |
Montag und Mittwoch 19:00 Uhr |
|
Samstag 08:00 Uhr |
Hinweise für Übungsteilnehmer der Brandübungsanlage:
Voraussetzungen für die Teilnahme:
-
Mindestalter 18 Jahre
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uneingeschränkt atemschutztauglich
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gesund
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erfolgreich abgeschlossene Atemschutzgeräteträgerausbildung
Eine gültige Bescheinigung nach G 26.3 ohne Auflagen oder Einschränkungen bei der FFW Karlshuld vorzulegen. Falls in dieser ärztlichen Bescheinigung das Feld: - „gesundheitliche Bedenken“ oder - „keine gesundheitlichen Bedenken unter bestimmten Voraussetzungen“ angekreuzt ist, können Sie an der Übung nicht teilnehmen. Ausgenommen sind Maskenbrillen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Vollbartträger und Personen mit starken Koteletten für das Tragen von Atemschutzmasken nicht geeignet sind und daher zu dieser Übung nicht zugelassen werden.
Die Ausrüstung ist für den Transport ordnungsgemäß zu verladen und zu sichern (Ladungssicherung). Zur Sicherstellung eines möglichst gleichzeitigen und pünktlichen Eintreffens aller Teilnehmer wird die geschlossene Anreise empfohlen. Die FFW Karlshuld haftet weder für Schäden am Fahrzeug während der An- und Abreise noch für Schäden bei abgestelltem Fahrzeug während der Übung.
Für die Dauer der Übung sind mitzubringen:
- Atemschutzgerät mit Maske
- Feuerwehr-Schutzhelm mit Nackenschutz
- Atemschutztauglicher Feuerwehr-Schutzanzug (entspr. EN 469)
- Feuerwehrstiefel
- Feuerwehr-Schutzhandschuhe
- Feuerwehr-Sicherheitsgurt
- Feuerwehraxt o.ä. Brechwerkzeug (z.B. Halligan-Tool)
- Feuerwehrleine (eine Leine für jeden Atemschutzgeräteträger!)
- Handscheinwerfer
- Flammschutzhaube
- Verteiler
- Hydranten Schlüssel
- 2 B-Schläuche (min. 40 m.)
- 5 C-Schläuche
- C-Hohlstrahlrohr
- 4 Handsprechfunkgeräte HRT digital
- Wärmebildkamera (wenn vorhanden)
- Atemschutzüberwachung
- „GETRÄNKE“ (Mineralwasser wird gestellt)
Vorschriftsmäßiger Zustand der Schutzausrüstung:
Die vorschriftsmäßige Wartung und Prüfung des Atemschutzgeräts, der Pressluftflasche und der Atemschutzmaske ist vom zuständigen Atemschutzgerätewart auf dem beigefügten Formular schriftlich zu bestätigen.
Die Bestätigung des vorschriftsmäßigen Zustandes der Atemschutzausrüstung ist mitzubringen
- siehe unter Downloads
Links:
- Vordruck Eignungsuntersuchung und Fristen Atemschutzgeräteträger
- Feuerwehrdienstvorschrift 7
- Merkblatt Atemschutzgeräteträger
- Atemschutzüberwachung
- Atemschutznachweis neu
- Bart bei Atemschutzgeräteträgern
- Ampelregelung