Reifen von Feuerwehrfahrzeugen - maximal 10 Jahre!

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15.11.2024
Feuerwehr
Maximal 10 Jahre! Entsprechend der DGUV Information 205-010 „Sicherheit im Feuerwehrdienst“ rät die KUVB: Reifen von Feuerwehrfahrzeugen sollen spätestens bei einem Reifenalter von 10 Jahren ersetzt werden.

Reifen von Feuerwehrfahrzeugen

Reifen sind die Schnittstelle zwischen Fahrzeug und Fahrbahn und stellen somit sicherheitsrelevante Fahrzeug-komponenten dar. Die Qualität dieser Schnittstelle bestimmt im entscheidenden Maß die physikalischen Grenzen innerhalb denen ein sicheres Fahren möglich ist. Selbst Fahrerassistenzsysteme wie z. B. ABS, ESP und Bremsassistent können nur dann sicher wirken, wenn die Verbindung zwischen Fahrzeug und Fahrbahn optimal ist!

Reifenalter

Es existieren keine gesetzlichen Vorgaben, die die Verwendung eines Reifens nach Überschreiten eines be-stimmten Alters untersagen. Bei der Hauptuntersuchung (§ 29 StVZO) werden nur äußerlich erkennbare Mängel der Reifen beanstandet (z. B. zu geringe Profiltiefe). Mängel in den festigkeitsgebenden Strukturen im Inneren eines Reifens können bisher nur unzureichend durch zerstörungsfreie Prüfmethoden sicher erkannt werden.


Maximal 10 Jahre!

Entsprechend der DGUV Information 205-010 „Sicherheit im Feuerwehrdienst“ rät die KUVB:
Reifen von Feuerwehrfahrzeugen sollen spätestens bei einem Reifenalter von 10 Jahren ersetzt werden.

 

Weitere Details sind dem angehängetn PDF Dokument  zu entnehmen!